Rechtsprechung
VGH Bayern, 01.03.2012 - 22 ZB 11.2872 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewerbeuntersagung; Sozialversicherungs- und Steuerschulden.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bei bestehenden Steuerrückständen und Sozialversicherungsrückständen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1; § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO
Vorliegen einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit bei bestehenden Steuerrückständen und Sozialversicherungsrückständen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 04.10.2011 - M 16 K 11.2477
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 22 ZB 11.2872
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 22 ZB 11.2872
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. etwa BVerfG vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 22 ZB 11.2872
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. etwa BVerfG vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 09.07.2002 - 22 ZB 02.1362
Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 22 ZB 11.2872
Soweit angeführt wird, die Schulden seien unverschuldet infolge einer Krankheit des Klägers entstanden, ist darauf hinzuweisen, dass es bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nicht darauf ankommt, ob die zur Annahme der Unzuverlässigkeit führenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht (BayVGH vom 9.7.2002 Az. 22 ZB 02.1362 m.w.N.).
- VGH Bayern, 18.01.2022 - 22 ZB 21.2643
Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler
Zu diesen Grundsätzen gehört, dass die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit kein subjektiv vorwerfbares Verhalten und kein Verschulden voraussetzt (…vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7.14 - juris Rn. 4;… B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 8 f.;… U.v. 2.2.1982 - 1 C 17.79 - juris Rn. 24;… zu § 34d GewO OVG NW, a.a.O.;… zur einer Erkrankung vgl. BVerwG, B.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 22 ZB 11.2872 - juris Rn. 3;… B.v. 9.7.2002 - 22 ZB 02.1362 - juris Rn. 5). - VG München, 11.04.2014 - M 16 K 13.3974
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Beitragsrückstände
Diese Zahlungsrückstände des Klägers sind sowohl hinsichtlich ihrer Höhe als auch hinsichtlich der Zeitdauer, während der der Kläger seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, als geeignet anzusehen, dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Frage zu stellen (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 22 ZB 11.2872 - juris Rn. 3). - VG München, 04.06.2014 - M 16 K 13.4868
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Sperrwirkung eines Insolvenzverfahrens
Die Zahlungsrückstände des Klägers sind sowohl hinsichtlich ihrer Höhe als auch hinsichtlich der Zeitdauer, während der er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, als geeignet anzusehen, dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Frage zu stellen (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 22 ZB 11.2872 - juris Rn. 3).
- VG München, 25.02.2013 - M 16 V 12.6156
Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand, Kostenfestsetzungsbeschluss
Die Klage und der Antrag auf Zulassung der Berufung (22 ZB 11.2872) blieben erfolglos; dem Kläger wurden jeweils die Kosten der Verfahren auferlegt. - VG München, 07.11.2014 - M 16 K 13.3930
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerrückstände
Diese Zahlungsrückstände des Klägers sind sowohl hinsichtlich ihrer Höhe als auch hinsichtlich der Zeitdauer, während der der Kläger seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, geeignet, dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Frage zu stellen (BayVGH, B. v. 1.3.2012 - 22 ZB 11.2872 - juris Rn. 3). - VG München, 27.05.2014 - M 16 K 13.3355
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuer-, Gebühren- und Bußgeldrückstände
Diese Zahlungsrückstände des Klägers sind sowohl hinsichtlich ihrer Höhe als auch hinsichtlich der Zeitdauer, während der der Kläger seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, als geeignet anzusehen, dessen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Frage zu stellen (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 22 ZB 11.2872 - juris Rn. 3).